Vergütung
Die Ausbildungsvergütung erfolgt nach dem TVAöD - Besonderer Teil Pflege
Arbeitszeit
Die durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit beträgt zzt. 38,5 Stunden pro Woche.
- in der Regel Schichtdienst (Früh- und Spätdienst wechseln sich ab)
- jedes zweite Wochenende ist ein Dienstwochenende (Feiertagsdienst in Absprache mit der Station)
- Nachtdienst im Rahmen der Ausbildung ab der 2. Hälfte der Ausbildungszeit (mindestens 80 Std. höchstens 120 Std)
Urlaub Auszubildende (TVAöD)
In entsprechender Anwendung des TVöD beträgt der Erholungsurlaub für Gesundheits- und KrankenpflegeschülerInnen
- im ersten Ausbildungsjahr: 29 Tage/Jahr
- im zweiten und dritten Ausbildungsjahr erhalten die Gesundheits- und KrankenpflegeschülerInnen im Schichtdienst:
pauschal je einen Tag Zusatzurlaub