Vergütung

Die Ausbildungsvergütung erfolgt nach dem TVAöD - Besonderer Teil Pflege

Arbeitszeit

Die durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit beträgt zzt. 38,5 Stunden pro Woche.

  • in der Regel Schichtdienst (Früh- und Spätdienst wechseln sich ab)
  • jedes zweite Wochenende ist ein Dienstwochenende (Feiertagsdienst in Absprache mit der Station)
  • Nachtdienst im Rahmen der Ausbildung ab der 2. Hälfte der Ausbildungszeit (mindestens 80 Std. höchstens 120 Std)

Urlaub Auszubildende (TVAöD)

In entsprechender Anwendung des TVöD beträgt der Erholungsurlaub für Gesundheits- und KrankenpflegeschülerInnen

  • im ersten Ausbildungsjahr: 29 Tage/Jahr
  • im zweiten und dritten Ausbildungsjahr erhalten die Gesundheits- und KrankenpflegeschülerInnen im Schichtdienst:
    pauschal je einen Tag Zusatzurlaub