Alfred-Adler-Schule - Die Klinikschule der Stadt Düsseldorf
Alfred-Adler-Schule
Die Alfred-Adler-Schule ist Die Alfred-Adler-Schule ist die Klinikschule der Stadt Düsseldorf. An ihren 3 Abteilungen in Düsseldorf werden insgesamt ca. 100 Kinder und Jugendliche beschult. Am Standort auf dem Gelände des LVR-Klinikums an der Bergischen Landstraße 2 werden Schüler*innen mit psychischen Erkrankungen unterichtet.
Unser Leitbild
- Wir wollen unsere Schüler*innen durch Bildung und Erziehung individuell fördern und fordern.
- Die Lehrer*innen orientieren sich an der psychischen und physischen Verfassung ihrer Schüler und gestalten den Unterricht entsprechend.
- Der Schwerpunkt unseres schulischen Angebotes ist ein kontinuierlicher, kompetenzorientierter Unterricht in den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Englisch (bei Bedarf DAZ/DAF).
- Unser Ziel ist es, zur Entwicklung der Persönlichkeit der Schüler*innen beizutragen.
- In unserer Schule legen wir Wert darauf, dass sich Schüler*innen und Lehrer*innen mit gegenseitiger Wertschätzung in einer angstfreien, vertrauensvollen und toleranten Lernatmosphäre begegnen.
- Wir sind Ansprechpartner für Pädagogik bei Krankheit. Wir beraten Schüler*innen, Eltern, Klinik und Stammschulen in Fragen des Unterrichts, der Erziehung und der Schullaufbahn.
- Wir unterstützen unsere Schüler*innen während ihres klinischen Aufenthaltes, durch Stärkung ihres Selbstvertrauens neue Perspektiven zu entwickeln, um in ihre außerklinische, schulische Normalität zurückzufinden.
- Wir führen unsere Schüler*innen in ihre Schulen zurück oder begleiten sie an ihre neuen Lernorte.
- Wir gewährleisten die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes für das Lern- und Arbeitsumfeld unserer Schüler*innen und Lehrer*innen.
- Für unsere gesamte Arbeit ist die enge Kooperation mit der Klinik, den Stammschulen und anderen Institutionen unverzichtbar.
- Wir bilden uns kontinuierlich in den Kernbereichen unserer Arbeit fort.
Kranke Kinder und Jugendliche haben sowohl ein Recht auf Unterricht als auch die Pflicht, am Unterricht oder anderen schulischen Veranstaltungen teilzunehmen. Die Lehrer*innen berücksichtigen die psychische und physische Verfassung ihrer Schüler*innen und gestalten den Unterricht entsprechend. Der Unterricht hat Vorrang vor anderen Aktivitäten. (Ausnahmen: medizinische Diagnostik und Therapie!).
Auftrag der Schule
Schülerinnen und Schüler, die sich auf Grund einer Erkrankung mindestens vier Wochen innerhalb eines Schuljahres in stationärer Behandlung befinden, haben ein Recht auf Unterricht. Schüler aller Schulformen und Schuljahre werden unterrichtet. Die Unterrichtsinhalte orientieren sich nach Möglichkeit an den Richtlinien der Herkunftsschulen.
Ziele
- Gewährleistung von schulischer Kontinuität
- Schaffung von Normalität in einer Ausnahmesituation
- Schule als Bestandteil des therapeutischen Konzepts
- Individuelle Beratung und gegebenenfalls Eröffnung neuer SchulperspektivenReintegrationshilfen
Kooperationen
Es bestehen u.a. folgende Formen der Zusammenarbeit:
- mit der Klinik: Informationsaustausch mit dem Pflegepersonal, Ärzten und sozialen Diensten für die Berücksichtigung der individuellen Erkrankung
- mit den Familien
- mit den Herkunftsschulen: Informationsaustausch mit den Klassenlehrern zur Festlegung des individuellen Förderbedarfs, der Unterrichtsinhalte und zur Erstellung des individuellen Förderplans
- mit Jugendhilfeeinrichtungen und der Berufsberatung