Wahlleistungen
Wahlleistungen
Zwischen dem LVR-Klinikum und den Patient*innen können im Rahmen der Möglichkeiten des Klinikums und nach näherer Maßgabe des DRG- bzw. PEPP-Entgelttarifs bzw. des Pflegekostentarifes und der Gebührenordnung für Ärzte neben den Entgelten bzw. Pflegesätzen andere als die allgemeinen Krankenhausleistungen als sogennate "Wahlleistungen" vereinbart werden.
Folgende Wahlleistungen können nach Maßgabe des Pflegekostentarifs bzw. des DRG- bzw. PEPP-Entgelttarifs bzw. der Wahlleistungsvereinbarung vereinbart werden:
- ärztliche Leistungen
- die Unterbringung in einem Einbettzimmer / Zweibettzimmer nach Maßgabe der jeweiligen Leistungsbeschreibung
- die Reservierung bzw. das Freihalten des gebuchten 1-Bettzimmers
- die Unterbringung und Verpflegung einer Begleitperson
Weitergehende Informationen entnehmen Sie den gültgen jeweiligen Wahlleistungsvereinbarung bzw. in den entsprechenden Patient*inneninformation der einzelnen Abteilungen.